SERVICELEISTUNGEN


Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems konform nach den nationalen und europäischen Datenschutzrichtlinien (DS-GVO). 

Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.

  • Erstellen und Kontrolle der Verfahrensübersicht
  • Erstellung, Fortführung Maßnahmenplänen und Kontrolle
  • Erstellen und Kontrolle und Pflege der relevanten Auftragsverarbeitungsverträge
  • Beraterdienstleistungen zu Fragen des Datenschutzes 
  • die Kommunikation mit der gem. Art. 55, 56 DS-GVO zuständigen Aufsichtsbehörde
  • die Bereitstellung und Pflege von Formularen und Mustern (z. B. standardisierte Antwortmuster für Anfragen betroffener Personen) sowie
  • die Erstellung jährlicher Tätigkeitsberichte.
  • die Schulung der mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten befassten Mitarbeiter 
  • Erstellen und Mitwirkung bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungen, die voraussichtlich hohe Risiken für Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen haben (Art. 35 DS-GVO);
  • die Mitwirkung bei der Erstellung betrieblicher Anweisungen und Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa hinsichtlich des Umgangs mit E-Mail und Internet am Arbeitsplatz;
  • die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen („Audits“) - auch bei Subunternehmern, Vorlieferanten oder anderen für den Auftraggeber tätigen Dienstleistern, insbesondere auch die Durchführung von Kontrollen im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen i. S. v. Art. 28 DS-GVO;
  • alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Sachverhalten betreffend Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten („Datenschutzverletzungen i. S. v. Art. 4 Nr. 12 DS-GVO, Art. 33 DS-GVO), einschließlich vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung und vorbereitender Maßnahmen im Hinblick auf adäquate Reaktionen;
  • die Beantwortung konkreter Anfragen von Beschäftigten oder der Unternehmensleitung zum Datenschutz jenseits des Tagesgeschäfts 
  • die datenschutzrechtliche Beurteilung von konkreten Maßnahmen
  • der Aufbau, die Bewertung oder Fortentwicklung eines etwaig vorhandenen, umfassenden Datenschutz-Managementsystems 
  • Anfertigung der Datenschutzbestellungsurkunde 
  • Aufnahme und Prüfung der technisch- und organisatorischen Maßnahmen
  • Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte
  • Meldepflichten